IT-Möbelsysteme

  12.03.2026

DigitalPakt 2.0: Aktueller Stand für Schulen

DigitalPakt 2.0: Stand Oktober 2026 in allen 16 Ländern

Ratgeber der C. Rudolf Salfer GmbH (SMESK), Fachbereich IT-Möbelsysteme. Stand 16. Oktober 2026. Titelfoto: Computerraum der Ecole Privée Fieldgen, Luxemburg, Foto: Luc Engelmann. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich der Stand ändert.

Der DigitalPakt 2.0 ist gestartet: Die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern gilt seit dem 1. September 2026. Wer heute nach dem aktuellen Stand sucht, möchte meist drei Dinge wissen: Fließt schon Geld? Kann unsere Schule etwas beantragen? Und was sollten wir jetzt tun?

Die kurzen Antworten mit Stand vom 16. Oktober 2026: Der Rahmen steht, an die Schulträger fließt aber noch kein Geld. Nach unserer Prüfung aller 16 Länder hat noch keines ein Antragsverfahren eröffnet. Schleswig-Holstein plant eine Pauschale ohne Antrag, Niedersachsen eine pauschale Förderung statt Einzelförderung; Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bereiten Förderrichtlinien vor. In Bayern fließen die Mittel laut Kultusministerium in den Vier-Säulen-Zuschuss. Die Zeit bis zu den Landesverfahren lässt sich nutzen: für den Blick auf die eigenen Räume, den Bedarf und das Einsatzkonzept.

Was feststeht

Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt 2.0 gilt seit dem 1. September 2026. Bund und Länder stellen dafür zusammen 5 Milliarden Euro bereit und tragen jeweils die Hälfte des Gesamtpakets. Wie Schulträger die Mittel erhalten, regelt jedes Land selbst: durch ein Antragsverfahren, als Pauschale oder über den Landeshaushalt. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig.

Laut Bundesregierung läuft für die digitale Ausstattung der Schulen noch die Abstimmung zwischen Bund und Ländern, die sogenannte Benehmensherstellung (Antwort vom 9. Oktober 2026). Aus dem Bundestitel für die digitale Bildungsinfrastruktur ist bis zum 30. September 2026 noch kein Geld abgeflossen. Als Zieldatum für erste Bekanntmachungen der Länder nennt das Bundesfinanzministerium den 31. Dezember 2026. Anträge können Schulträger laut Bundesregierung stellen, sobald die Länder ihre Regelungen erlassen haben.

Für die Planung sind folgende Eckpunkte der Vereinbarung wichtig (Fassung zur Unterzeichnung): Erstanträge im Antragsverfahren sind bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Landesbezogene Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2032 abgeschlossen sein. Für Investitionen in die digitale Ausstattung als Teil des Gesamtpakets gilt: Länder und Schulträger bringen gemeinsam mindestens zwei Neuntel der Bundesmittel als Eigenanteil auf. Wie dieser Anteil zwischen Land und Träger verteilt wird, regelt das jeweilige Land. Die Länder können ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept verlangen.

Was noch offen ist

  • Außer in Bayern ist noch offen, wie und wofür die Länder die Mittel ausreichen. Was jedes Land angekündigt hat, zeigt die Tabelle.
  • Förderbeginn: Laut Bundesministerium können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. Ob ein Vertragsabschluss vor der Bewilligung unschädlich ist, regelt Ihr Land. Klären Sie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der zuständigen Stelle, sobald das Land sein Verfahren eröffnet. Die jüngere Parlamentsfassung der Vereinbarung nennt Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2026 bewilligt wurden.

Stand in allen 16 Ländern

Unser Prüfergebnis vom 16. Oktober 2026, nach Ländern gegliedert und mit Quellen belegt. Die Spalte „Angekündigter Weg“ zeigt, was das jeweilige Land oder sein Haushaltsentwurf nennt. Verbindlich ist jedoch erst die entsprechende Landesregel. Saarland und Thüringen konnten wir nur eingeschränkt prüfen.

LandAngekündigter WegStand am 16. Oktober 2026Quelle
Baden-WürttembergBudget je Schulträger (angekündigt)Keine Verwaltungsvorschrift zum DigitalPakt 2.0 veröffentlicht. Ein Budget je Schulträger statt Einzelanträgen nennt das Landesinstitut ZSL in einem Podcast (August 2026).Kultusministerium Baden-Württemberg, ZSL Baden-Württemberg, Podcast DigitalPakt 2.0
BayernGesetzliche Pauschale, kein eigenes AntragsverfahrenDie Mittel fließen laut Kultusministerium in den Vier-Säulen-Zuschuss. Ab 1. Januar 2027 setzt das Landesamt für Schule die Pauschale je Schüler per Bescheid fest. Details im Bayern-Ratgeber.Kultusministerium Bayern, Entlastungstracker
BerlinoffenKein Verfahren veröffentlicht. Die Umsetzung obliegt laut Senatsvorlage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/2989
BrandenburgZuweisung an die Schulträger per Verordnung (laut Haushaltsentwurf)Keine Richtlinie, keine Stelle benannt. Den Inhalt der Verordnung hat das Land noch nicht veröffentlicht.Haushaltsentwurf 2027/2028, Einzelplan 05
BremenoffenDas Landesprogramm wird vorbereitet. Als Schwerpunkte nennt der Senat Netzwerke und WLAN, digitale Präsentationstechnik, mobile Endgeräte sowie digitale Lernangebote.Senator für Kinder und Bildung, Senatspressestelle
HamburgFür staatliche Schulen über den Landeshaushalt (laut Haushaltsentwurf)Die Schulbehörde ist zugleich Schulträger der staatlichen Schulen; der Haushaltsentwurf 2027/2028 veranschlagt die Auszahlungen für den DigitalPakt 2.0. Für freie Schulen ist der Weg offen.Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028, Einzelplan 3.1
HessenAbwicklung über die WIBank (laut Haushaltsentwurf 2027)Keine Richtlinie veröffentlicht. Laut Haushaltsentwurf soll die WIBank den Bereich digitale Ausstattung und Infrastruktur abwickeln; das Verfahren ist offen.Haushaltsentwurf 2027, Einzelplan 04
Mecklenburg-VorpommernAntrags- und Bewilligungsverfahren (in Erarbeitung)Das Land erarbeitet die Förderregeln sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren, in Abstimmung mit Kommunen, Landkreisen und freien Schulträgern.Landesportal Mecklenburg-Vorpommern
NiedersachsenPauschale statt Einzelförderung (Gesetzentwurf)Gesetzentwurf im Landtag: pauschalierte zweckgebundene Förderung, auch für Ersatzschulen. Zweck sowie Antrags- und Auszahlungsverfahren soll eine Verordnung regeln, die frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte.Landtag Niedersachsen, Drucksache 19/11473
Nordrhein-WestfalenFörderrichtlinien mit Antrag (in Vorbereitung)Laut Schulministerium werden die Förderrichtlinien vorbereitet und sollen 2026 veröffentlicht werden. Die Bezirksregierung Detmold kündigt eine Informationskampagne an, sobald Anträge möglich sind. Details im NRW-Ratgeber.Schulministerium NRW, Bezirksregierung Detmold
Rheinland-PfalzFörderrichtlinie mit Antrag; ISB als Abwicklungspartnerin vorgesehenRichtlinie in Vorbereitung, das Land kündigt eine zeitnahe Antragstellung an. Als Ende der Antragsfrist nennt es den 31. Dezember 2030.Landesportal DigitalPakt RLP, Fragen und Antworten, Überblick
SaarlandoffenKein Verfahren gefunden. Nur eingeschränkt prüfbar.Bildungsministerium Saarland, Medieninformation vom 29. Mai 2026
SachsenFörderverordnung, nur für mobile EndgeräteLaut Staatsregierung sollen die Mittel über eine Förderverordnung in Beschaffung, Administration und Support mobiler Schüler- und Lehrkräfte-Endgeräte fließen. Antrag und Auszahlung sollen erstmals im Haushaltsjahr 2027 möglich sein.Sächsischer Landtag, Drucksache 8/7659
Sachsen-AnhaltWeiterleitung an die SchulträgerDas Land erarbeitet ein Landesprogramm. Für digitale Ausstattung und IT-Infrastruktur ist eine Weiterleitung der Mittel an die Schulträger vorgesehen.Bildungsministerium Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinPauschale ohne Antrag ab Anfang 2027 (geplant)Gesetzentwurf im Landtag, Anhörung am 1. Oktober 2026. Schulträger sollen keine Förderanträge stellen müssen; das Bildungsministerium soll die Mittel von Amts wegen per Bescheid ausreichen, auch an Ersatzschulen. Die Verordnung zur Zweckbestimmung ist in Abstimmung.Bildungsministerium Schleswig-Holstein, FAQ, Frage 2 (Stand 28. September 2026), Landtag, Drucksache 20/4654
ThüringenZuwendung mit Förderquote (Entwurf, nur Verbandsquelle)Amtlich nichts veröffentlicht, nur eingeschränkt prüfbar. Laut einer Verbandsstellungnahme vom 18. September 2026 sieht der Entwurf einer Verwaltungsvorschrift eine Förderung von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vor.LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, Stellungnahme

Bayern: DigitalPakt-Mittel fließen in den Vier-Säulen-Zuschuss

In Bayern fließen die Mittel des DigitalPakts 2.0 laut Kultusministerium in den Vier-Säulen-Zuschuss; ein eigenes DigitalPakt-Antragsverfahren gibt es nicht. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten die Schulaufwandsträger eine gesetzliche Pauschale je Schüler, die das Landesamt für Schule per Bescheid festsetzt; über die Verwendung innerhalb der Zweckbindung entscheidet der Träger. Pauschalen aller Schularten, das Verfahren und was für IT-Möbel gilt, stehen im Ratgeber DigitalPakt 2.0 in Bayern.

Wenn ein Unterrichtsraum mehr können soll

Bis die Landesverfahren stehen, lohnt sich der Blick auf die eigenen Räume. Dauerhaft aufgestellte Monitore erschweren es, einen Computerraum auch für anderen Unterricht zu nutzen. Schultische mit fest eingebautem Rechner und versenkbarem Monitor lösen das: Der Bildschirm steht bereit, wenn er gebraucht wird, und verschwindet danach im Tisch. Wie das im Alltag aussieht, zeigt der Ratgeber Ein Raum, mehrfach genutzt.

Heller Unterrichtsraum der Ecole Privée Fieldgen mit Tischen mit versenkbaren Monitoren und Fensterfront

Neu ausgestatteter Raum der Ecole Privée Fieldgen in Luxemburg: Tische mit versenkbaren Monitoren, der Rechner sitzt im Korpus. Foto: Luc Engelmann

Was das für IT-Möbel bedeutet

Möbel nennt die Vereinbarung weder als förderfähig noch als ausgeschlossen; gefördert wird die digitale Ausstattung, ausdrücklich auch deren Aufbau und Inbetriebnahme einschließlich Integration, Umsetzung und Installation (Wortlaut in der Fassung zur Unterzeichnung). SMESK-Arbeitsplätze nehmen Monitor und PC auf, führen Strom und Daten und werden mit der Technik montiert und in Betrieb genommen; ob diese Leistungen als Installation der digitalen Ausstattung gefördert werden, entscheidet die zuständige Stelle Ihres Landes. Lassen Sie den Arbeitsplatz deshalb komplett oder in Teilen prüfen: Monitor-Einbau, Verkabelung und Montage weisen wir im Angebot getrennt aus, damit Sie jede Position einzeln zuordnen können. In Bayern gibt es keine Stelle, die einen Arbeitsplatz vorab anerkennt: Dort ordnen Sie als Schulaufwandsträger innerhalb der Zweckbindung selbst zu; amtlich geklärt ist das für Arbeitsplätze nicht, und die Zuordnung verantworten Sie gegenüber der Rechnungsprüfung (siehe Bayern-Ratgeber). Welche Wege es außerhalb des DigitalPakts gibt und wie Sie einen Arbeitsplatz prüfen lassen, zeigt der Ratgeber Welche EDV-Raumausstattung ist förderfähig?

Was Schulträger jetzt vorbereiten

  1. Bedarf je Raum erheben. Welche Räume sind vernetzt, wo fehlt Strom und welche Geräte stehen zum Austausch an? Eine Übersicht mit voraussichtlichen Kosten macht den Finanzbedarf für Kämmerei und Gremien nachvollziehbar.
  2. Raumkonzept festlegen. Welche Räume sollen künftig mehrfach genutzt werden, zum Beispiel als Klassenzimmer und Computerraum? Davon hängt ab, welche Technik und welche Möbel Sie benötigen.
  3. Einsatzkonzept erstellen. Die Länder können ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept verlangen. Der Umfang richtet sich nach den Landesprogrammen. Die Vorarbeit lohnt sich in jedem Fall.
  4. Verträge möglichst erst nach der Landesregel schließen. Als Beginn einer Maßnahme gilt laut Vereinbarung (Fassung zur Unterzeichnung) der Abschluss eines Leistungs- und Lieferungsvertrags. Am sichersten unterschreiben Sie deshalb erst, wenn Ihr Land den vorzeitigen Maßnahmenbeginn geregelt hat. Laufende Vorgänge dokumentieren Sie bis dahin vollständig: Vertragsdatum, Leistungsumfang und Raumbezug.

Wer kümmert sich um was? Die Schule beschreibt den Bedarf und das pädagogische Konzept. Der Schulträger stellt die Mittel in den Haushalt ein, beschafft und rechnet ab. Eine konkrete Anschaffung klären Sie vor der Ausschreibung mit der Stelle, die später über die Bewilligung entscheidet; in Bayern, wo der Träger innerhalb der Zweckbindung selbst zuordnet, mit der Kämmerei und der bewirtschaftenden Stelle.

Wie wir unterstützen

Sie planen einen Computer- oder Fachraum? Wir unterstützen Sie bei der Raumaufteilung, der Ausstattungsliste und der Kostenschätzung. Salfer besteht seit 1949. Heute planen, liefern und montieren wir IT-Möbelsysteme für Schulen, Behörden und Unternehmen. Von uns erhalten Sie die Positionsliste je Raum als Grundlage für Ihren Träger. Welche Lösungen zu Ihrem Raumbestand passen, zeigen unsere Seiten zur Computerraum-Ausstattung und zu flexiblen Schulmöbeln. Mögliche Förderwege in Ihrem Land zeigt der Förder-Check für Ihr Bundesland.

Kostenlose Teststellung anfragen

Unverbindlich beraten lassen

Häufige Fragen

Können wir jetzt einen Antrag stellen?

Noch nicht. Stand 16. Oktober 2026 hat nach unserer Prüfung kein Land ein Antragsverfahren für den DigitalPakt 2.0 eröffnet. Laut Bundesregierung sind Anträge möglich, sobald die Länder ihre Regelungen erlassen haben. In Bayern gibt es kein eigenes DigitalPakt-Antragsverfahren, weil die Mittel laut Kultusministerium in den Vier-Säulen-Zuschuss fließen.

Zählen Beschaffungen, die 2026 schon liefen?

Laut Bundesministerium können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. Zur abweichenden Formulierung der Vereinbarung siehe den Kasten oben. Ob ein vor der Bewilligung geschlossener Vertrag unschädlich ist, regelt das jeweilige Land. Klären Sie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn mit der zuständigen Stelle, sobald Ihr Land das Verfahren eröffnet. In Bayern ist noch offen, ob Beschaffungen aus dem Jahr 2026 über den Zuschuss finanziert werden dürfen. Für Beschaffungen 2026 kommt dort das kommunale Investitionsbudget in Frage, über dessen Einsatz Ihre Kommune entscheidet.

Bis wann muss umgesetzt sein?

Laut Vereinbarung (Fassung zur Unterzeichnung) können Erstanträge im Antragsverfahren bis zum 31. Dezember 2030 gestellt werden. Landesbezogene Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2032 abgeschlossen sein. Die Fristen für Bewilligung, Umsetzung und Nachweis legen die Länder fest. Rheinland-Pfalz nennt den 31. Dezember 2030 als Ende der Antragsfrist.

Was gilt in Bayern?

In Bayern fließen die Mittel aus dem DigitalPakt 2.0 laut Kultusministerium in den Vier-Säulen-Zuschuss. Ein eigenes Antragsverfahren gibt es nicht. Ab dem 1. Januar 2027 setzt das Landesamt für Schule die Pauschale je Schüler per Bescheid fest; über die Verwendung entscheiden Sie innerhalb der Zweckbindung. Details und ein Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber DigitalPakt 2.0 in Bayern.

Quellen

Passende Beiträge

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16. Oktober 2026 wieder. Er ist keine Rechts- oder Förderberatung und ersetzt keine Antragsprüfung. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Bewilligungsstelle oder die oberste Schulbehörde Ihres Landes.