IT-Möbelsysteme
01.07.2026
DigitalPakt 2.0: Welche EDV-Raumausstattung ist förderfähig?
Ratgeber der C. Rudolf Salfer GmbH (SMESK), Fachbereich IT-Möbelsysteme. Stand 18. September 2026. Titelfoto: Computerraum der Ecole Privée Fieldgen, Luxemburg, Foto: Luc Engelmann.
Wer 2026 einen Computerraum, einen flexiblen Fachraum oder ein digitales Lernlabor plant, stellt sich schnell die entscheidende Frage: Was davon lässt sich über den DigitalPakt 2.0 finanzieren? Dahinter steht eine weitere Frage, die für die Raumplanung entscheidend ist: Sind die Tische dabei?
Die kurzen Antworten lauten: Der Bund fördert digitale Infrastruktur, Endgeräte und den Aufbau der IT-Administration. Möbel nennt er weder als förderfähig noch als ausgeschlossen. Was im Einzelnen bezahlt wird, legen die Länder in ihren Richtlinien fest. In den fünf Ländern, die wir am 18. September 2026 geprüft haben, gab es diese Richtlinien noch nicht. Unser Rat: Lassen Sie die Förderung prüfen, statt sie auszuschließen. Dafür trennen wir die Positionen so, dass Ihre Förderstelle den Tisch als Ganzes oder in Teilen bewerten kann.
Was der Bund fördert
Die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt 2.0 gilt seit dem 1. September 2026. Bund und Länder stellen zusammen 5 Milliarden Euro bereit, jeweils 2,5 Milliarden Euro. Der Bund beschreibt drei Bereiche: die digitale Infrastruktur in unterrichtlich genutzten Räumen, also Netzwerk, Anzeige- und Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte für Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau einer professionellen IT-Administration und eines professionellen Supports.
Laut Bundesministerium regeln die Länder Antrag und Bewilligung. Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 können einbezogen werden. Als Programmlaufzeit nennt das Bundesministerium die Zeit bis zum 31. Dezember 2030.
Für Ihre Planung heißt das: Der DigitalPakt 2.0 bildet den Rahmen, in dem Ihre Beschaffung stattfindet. Er ist kein Automatismus. Ob eine einzelne Position gefördert wird, entscheidet nicht die Überschrift des Programms, sondern die Richtlinie Ihres Landes zum Zeitpunkt Ihres Antrags.
Was noch offen ist
- In den fünf Ländern, die wir am 18. September 2026 geprüft haben (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein), gab es noch keine Landesrichtlinie zum DigitalPakt 2.0. Den Überblick halten wir auf der Statusseite zum DigitalPakt 2.0 aktuell.
- Ob Planung, Installation und Inbetriebnahme wie im ersten DigitalPakt als Begleitausgaben gefördert werden, wird erst mit den Landesrichtlinien verbindlich geregelt.
- Ladelösungen für mobile Geräte nennt der Bundeskatalog nicht eigens. Ob und wie sie gefördert werden, regeln die Länder.
Sind die Tische förderfähig? Lassen Sie es prüfen
Eine pauschale Zusage gibt es nicht, aber auch keinen Ausschluss. Der Bund nennt Möbel weder als förderfähig noch als ausgeschlossen. Ob ein Tischsystem vollständig oder nur in einzelnen Bestandteilen berücksichtigt wird, hängt von der Landesrichtlinie und der Begründung im Antrag ab. Deshalb unser Rat: Lassen Sie die Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen und bereiten Sie die Unterlagen vor. Sobald das passende Antragsverfahren geöffnet ist, können Sie das Tischsystem vollständig oder mit einzelnen Positionen zur Prüfung einreichen, so gegliedert, dass die Förderstelle jeden Bestandteil einzeln bewerten kann.
Neben dem DigitalPakt kommen, abhängig vom Standort und von der Teilnahme der Schule, weitere Finanzierungswege infrage. Drei Anknüpfungspunkte:
- DigitalPakt 2.0: Installation des geförderten Geräts. Der Bund fördert neben Bildschirmen und Rechnern auch deren Aufbau und Inbetriebnahme, einschließlich Integration und Installation. Für die Prüfung zählt die Funktion der einzelnen Bestandteile: Die Monitoraufnahme mit Hebemechanik hält das geförderte Anzeigegerät, die Verkabelung im Tisch versorgt es, die Montage nimmt es in Betrieb. Im ersten DigitalPakt hat Bayern Halterungen, die zum Betrieb geförderter Anzeigegeräte vorgesehen sind, ausdrücklich als förderfähig geführt.
- Bayerische Pauschale ab 2027 (eigener Landesweg). Sie ist zweckgebunden für Investitionen in die schulische digitale Infrastruktur und innerhalb dieser Zweckbindung flexibel. Das Gesetz sieht keinen Einzelantrag vor. Über die Verwendung entscheidet der Schulaufwandsträger selbst, nicht eine Förderstelle.
- Startchancen-Programm, Säule I (eigenständiges Programm, nur für teilnehmende Schulen). Für Startchancen-Schulen nennen die Landesrichtlinien „flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen“ ausdrücklich als förderfähig. In Bayern sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vorgesehen, für besonders finanzschwache kommunale Schulaufwandsträger bis zu 90 Prozent. Anträge sind nach der derzeitigen Richtlinie bis zum 31. Juli 2029 bei der Bezirksregierung einzureichen. Ein Tisch, der aus dem Computerraum ein Klassenzimmer macht, trifft diese Beschreibung.
Komplett oder in Teilen: So stellen wir die Positionen auf
Unsere Tische sind komplexe Möbel mit mehreren Funktionen, und genau so weisen wir sie aus. Die Verkabelung im Tisch, Aufbau und Montage sowie der Einbau der Monitore stehen in unseren Angeboten immer als eigene Positionen. Auf Wunsch trennen wir die Positionen weiter und führen Tischgestell und Hebemechanik getrennt auf. Damit haben Sie zwei Wege:
- Komplettförderung prüfen lassen: Sie beantragen den Tisch als Technikträger im Zusammenhang mit den geförderten Geräten und legen die gegliederte Positionsliste bei.
- Teilförderung prüfen lassen: Wird das gesamte Tischsystem nicht anerkannt, lassen Sie prüfen, ob einzelne Bestandteile wie Verkabelung, Monitoraufnahme mit Hebemechanik oder Montage als Installations- und Begleitpositionen berücksichtigt werden können. Das Gestell trägt dann der Träger.
Eine Musterformulierung für Ihre Anfrage an die Förderstelle lautet: „Wir planen für den Computerraum Tische, die die geförderten Bildschirme versenkbar aufnehmen und die Rechner fest einbauen und verkabeln. Welche der beigefügten Positionen (Monitoraufnahme mit Hebemechanik, Verkabelung, Montage und Einbau, Tischgestell) erkennen Sie als Installation beziehungsweise investive Begleitmaßnahme an?“ Stellen Sie die Frage schriftlich und vor der Beschaffung.
Die gegliederte Positionsliste, die Zuordnung zu den Förderkategorien und ein Beiblatt zum Einsatzkonzept liefern wir mit dem Angebot.

So sieht ein fertiger Raum aus: Ecole Privée Fieldgen in Luxemburg, Tafel und Display an der Wand, Rechner in den Tischen, Monitore versenkbar. Foto: Luc Engelmann
So bereiten Sie die Förderprüfung vor: fünf Punkte
- Fragen Sie die Förderstelle vor der Beschaffung, schriftlich und mit der gegliederten Positionsliste. Eine dokumentierte Auskunft ist im Zweifel Gold wert.
- Lesen Sie zuerst die Landesrichtlinie, sobald sie erscheint. Sie ist die verbindliche Grundlage, nicht die Programm-Überschrift und nicht die Aussage eines Anbieters.
- Weisen Sie Infrastruktur, Geräte und Möbel mit Montage getrennt aus, bei den Tischen zusätzlich Verkabelung, Monitor-Einbau, Hebemechanik und Gestell. Nur so kann die Förderstelle Teile anerkennen.
- Schreiben Sie produktneutral aus. Bei öffentlicher Vergabe ist das ohnehin Pflicht und eine Voraussetzung für eine saubere Mittelverwendung. Fertige Textbausteine für einen flexiblen EDV-Raum stellen wir Ihnen auf Anfrage bereit.
- Dokumentieren Sie alles mit Datum. Förderregeln ändern sich, und Ihre Akte muss den Stand zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung belegen. Das gilt besonders für Vorhaben, die 2026 schon begonnen haben.
Wenn Sie den Raum ohnehin neu denken
Unabhängig von jeder Förderung lohnt sich ein Blick auf die Nutzung des Raums. Ein klassischer Computerraum steht in vielen Schulen einen Teil der Woche leer, während nebenan Klassenräume fehlen. Schultische mit fest eingebautem Rechner und versenkbarem Monitor lösen dieses Problem: Wird am Computer gearbeitet, steht der Bildschirm bereit. Danach verschwindet er im Tisch, und die Fläche ist frei für den nächsten Unterricht.
Der Nutzen besteht auch ohne Fördermittel. Die Technik sitzt geschützt im Korpus und ist deutlich schwerer zu entwenden oder zu manipulieren als lose Geräte. Die Kabel bleiben im Tisch, und die teure Fläche arbeitet doppelt. Wie ein solcher Raum im Alltag funktioniert, zeigt der Ratgeber Ein Raum, mehrfach genutzt. Die Tische selbst finden Sie auf der Seite Tisch mit versenkbarem Monitor und PC.
Wie wir unterstützen
Sie planen einen Computer- oder Fachraum? Wir unterstützen Sie bei der Raumaufteilung, der Ausstattungsliste und der Kostenschätzung. Die Positionsliste für jeden Raum erhalten Sie von uns getrennt nach Infrastruktur, Geräten und Möbeln mit Montage. Dazu erhalten Sie produktneutrale Textbausteine für die Ausschreibung. Salfer besteht seit 1949. Heute planen, liefern und montieren wir IT-Möbelsysteme für Schulen, Behörden und Unternehmen.
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Häufige Fragen zur Förderfähigkeit
Sind Möbel im DigitalPakt 2.0 förderfähig?
Eine Zusage gibt es nicht, aber auch keinen Ausschluss: Der Bundesrahmen nennt Möbel weder als förderfähig noch als ausgeschlossen. Lassen Sie den Tisch prüfen, komplett oder in Teilen. Verkabelung, Montage, Monitor-Einbau und Hebemechanik weisen wir getrennt aus, damit die Förderstelle sie als Installation bewerten kann. Für Startchancen-Schulen fördert Säule I flexibles Mobiliar für multifunktionale Raumnutzung ausdrücklich.
Welche EDV-Raumausstattung ist typischerweise förderfähig?
Zur digitalen Infrastruktur gehören Netzwerk und Verkabelung, Anzeige- und Arbeitsgeräte im Unterrichtsraum, mobile Endgeräte sowie der Aufbau der IT-Administration. Der Fokus liegt auf dem, was den digitalen Betrieb ermöglicht, nicht auf der Einrichtung.
Sind Ladelösungen förderfähig?
Der Bundeskatalog nennt Ladelösungen nicht eigens. Ob und wie Ladeschränke, Ladekoffer oder Dockingstationen gefördert werden, regeln die Länder in ihren Richtlinien.
Wie lange läuft der DigitalPakt 2.0?
Die Verwaltungsvereinbarung gilt seit dem 1. September 2026. Als Programmlaufzeit nennt das Bundesministerium die Zeit bis zum 31. Dezember 2030. Einzelne Länder nennen längere Zeiträume für ihre Maßnahmen, Schleswig-Holstein etwa bis 2032.
Muss ich produktneutral ausschreiben, um Fördermittel zu nutzen?
In der Regel ja. Öffentliche Vergabe und Fördermittel verlangen produktneutrale Leistungsbeschreibungen ohne versteckte Herstellerfestlegung. Fertige Textbausteine dafür stellen wir Ihnen auf Anfrage bereit.
Quellen
- Bundesministerium, Meldung vom 1. September 2026
- Bundesministerium, Pressemitteilung vom 19. August 2026
- Bundesministerium, Hintergrundseite zum Digitalpakt
- Bayern, Richtlinie Investitionsprogramm Startchancen, BayMBl. 2025 Nr. 520
- Nordrhein-Westfalen, Richtlinie Investitionsprogramm Startchancen, BASS 11-02 Nr. 57
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