IT-Möbelsysteme

  19.10.2026

DigitalPakt 2.0 in NRW: Stand, Mittel und was Schulträger jetzt tun können

DigitalPakt 2.0 in NRW: Stand und Finanzierungs­wege für Schulträger

Ratgeber der C. Rudolf Salfer GmbH (SMESK), Fachbereich IT-Möbelsysteme. Stand: 19. Oktober 2026. Titelfoto: Computerraum der Ecole Privée Fieldgen, Luxemburg, Foto: Luc Engelmann.

Der DigitalPakt 2.0 ist gestartet: Die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern gilt seit dem 1. September 2026. Für Schulträger in Nordrhein-Westfalen stellen sich damit drei Fragen: Gibt es in NRW schon Geld aus dem DigitalPakt 2.0? Wie wird es verteilt? Und wie lassen sich IT-Arbeitsplätze finanzieren, solange das Land seine Regeln noch nicht veröffentlicht hat?

Die kurzen Antworten, Stand 19. Oktober 2026: Eine Förderrichtlinie zum DigitalPakt 2.0 gibt es in Nordrhein-Westfalen noch nicht. Das Schulministerium bereitet sie vor und hat ihre Veröffentlichung für 2026 angekündigt. Der Bund stellt dem Land für 2026 bis 2032 rund 448 Millionen Euro bereit. Zusammen mit dem Landesanteil stehen laut Schulministerium rund 553 Millionen Euro für die digitale Ausstattung der Schulen zur Verfügung. Wie hoch die Budgets der einzelnen Schulträger ausfallen, soll nach einer Ankündigung des Ministeriums vom Dezember 2025 die Richtlinie festlegen.

Für die Ausstattung Ihrer Räume müssen Sie trotzdem nicht auf den DigitalPakt warten. Kommunale Schulträger können schon heute die Schul- und Bildungspauschale nutzen, die laut Gemeindefinanzierungsgesetz ausdrücklich auch für die Einrichtung und Ausstattung von Schulen eingesetzt werden kann. Einen Förderantrag brauchen sie dafür nicht. Dazu kommen das Förderbudget der Kommune aus dem NRW-Plan, an Startchancen-Schulen die Säule I des Programms und der reguläre Haushalt.

Wie weit die anderen Länder sind, zeigt unsere Übersicht DigitalPakt 2.0: Stand in allen 16 Ländern.

Stand in Nordrhein-Westfalen: Die Richtlinie wird vorbereitet

Bevor Nordrhein-Westfalen seine Richtlinie veröffentlicht, muss sich das Land mit dem Bund ins Benehmen setzen. Dieses Verfahren lief laut Bundesregierung am 9. Oktober 2026 noch. Im April 2026 hatte die Landesregierung im Schulausschuss erwartet, die Förderrichtlinien nach einer Abstimmung mit dem Landesrechnungshof „bis spätestens nach den Sommerferien“ zu veröffentlichen. Bis zur Ausgabe vom 15. Oktober 2026 ist im Amtsblatt keine Richtlinie erschienen.

Bei Fragen zur Förderung verweist das Schulministerium auf die Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den fünf Bezirksregierungen. Die Bezirksregierung Detmold kündigt an, die Zuwendungsberechtigten mit einer Informationskampagne zu unterrichten, sobald eine Antragstellung möglich ist.

Zum Vergleich: In Bayern fließen die DigitalPakt-Mittel laut Kultusministerium ohne eigenes Antragsverfahren in eine gesetzliche Pauschale, mehr dazu im Bayern-Ratgeber.

Die Zahlen für Nordrhein-Westfalen

Die Mittel aus Pauschale und NRW-Plan verteilt das Land nach gesetzlichen Schlüsseln auf die Kommunen.

WasBetragQuelle und Stand
DigitalPakt 2.0: Bundesmittel für 2026 bis 2032448.039.237,50 EuroErläuterungsband zum Haushaltsentwurf 2027; gleicher Betrag in der Verteilungstabelle der Vereinbarung
DigitalPakt 2.0: Landesanteil bei vollem Abrufmindestens 104.804.500 EuroVerteilungstabelle der Vereinbarung (Fassung zur Unterzeichnung); das Schulministerium nennt rund 105 Millionen Euro
DigitalPakt 2.0: zusammen für die digitale Ausstattung der Schulenrund 553 Millionen EuroSchulministerium, Bericht an den Landtag vom 16. Januar 2026
DigitalPakt 2.0 im Haushaltsentwurf 202722,4 Millionen Euro Bundesmittel und 10 Millionen Euro LandesmittelHaushaltsentwurf 2027, noch nicht beschlossen
Schul- und Bildungspauschale 2026, alle Kommunen897.762.900 Euro§ 17 GFG 2026
Schul- und Bildungspauschale 2027913.216.000 EuroGesetzentwurf zum GFG 2027, noch nicht beschlossen
NRW-Plan: Förderbudget der Kommunen für 2025 bis 2036, alle Investitionsbereiche10 Milliarden EuroNRW-Infrastrukturgesetz

Die 553 Millionen Euro sind die Summe für alle Schulen im Land. Mit den Ansätzen im Haushaltsentwurf 2027 plant das Land den Start. Geld an die Schulträger fließt aber frühestens mit der Richtlinie.

Was feststeht (Stand: 19. Oktober 2026)

  • Die Vereinbarung zum DigitalPakt 2.0 gilt seit dem 1. September 2026. Wie Schulträger die Mittel erhalten, regelt jedes Land selbst.
  • Nordrhein-Westfalen bereitet seine Förderrichtlinie vor. Die Ansprechpartner sind die Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den Bezirksregierungen.
  • Die Kommunen erhalten die Schul- und Bildungspauschale ohne Antrag und das Förderbudget aus dem NRW-Plan ohne Genehmigung je Vorhaben. Beides lässt sich schon heute einplanen.

Was offen ist

  • Wann die Richtlinie erscheint, wie das Verfahren abläuft und wer bewilligt.
  • Wie hoch die Förderquote und die Budgets der Schulträger ausfallen und ob sie einen Eigenanteil tragen.
  • Welche Gegenstände gefördert werden, ob Ersatzschulen wie im ersten DigitalPakt antragsberechtigt sind und ob das Land ein Einsatzkonzept verlangt.
  • Ob Monitoraufnahme, Kabelführung oder Montage eines Arbeitsplatzes als Installation der digitalen Ausstattung gelten. Amtlich bestätigt ist das bisher für keinen dieser Bestandteile.
  • Ab wann ein Vorhaben beginnen darf. Laut Bundesministerium können Vorhaben gefördert werden, die ab dem 1. Januar 2026 begonnen wurden. Die jüngere Parlamentsfassung der Vereinbarung nennt dagegen Maßnahmen, die ab diesem Tag bewilligt wurden. Ob ein Vertrag vor der Bewilligung unschädlich ist, regelt die Landesrichtlinie. Die Angabe „1. Januar 2025“ aus einer Pressemitteilung des Schulministeriums vom Dezember 2025 ist überholt.

Was der erste DigitalPakt in NRW zeigt

Einen Anhaltspunkt gibt der erste DigitalPakt von 2019 bis 2024. Damals bewilligten die Bezirksregierungen die Anträge, und jeder Schulträger hatte ein Budget. Bei den Kommunen richtete sich dessen Höhe zu drei Vierteln nach der Schülerzahl und zu einem Viertel nach den Schlüsselzuweisungen. Gefördert wurden höchstens 90 Prozent, und für jede geförderte Schule war ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept nötig. Ob das wieder so kommt, regelt die neue Richtlinie.

Für IT-Arbeitsplätze sind drei Regeln von damals aufschlussreich:

  • Computer für Computerräume: Gefördert wurden digitale Arbeitsgeräte, ausdrücklich auch „Computer für z. B. dezidierte Computerräume oder Lehrerarbeitsplätze“. Gemeint waren die Geräte, nicht die Möbel.
  • Halterungen und Zubehör: Zu geförderten Displays und Tafeln waren „Benötigte Montagehalterungen und Befestigungssysteme“ förderfähig. Zubehör mobiler Geräte galt als „unselbstständiger Teil des Hauptgerätes“.
  • Keine reinen Lagerschränke: Ausgeschlossen waren „Schranksysteme oder Tresore, in denen angeschaffte mobile Endgeräte ausschließlich gelagert werden“.

Möbel, Mobiliar oder Tische kommen weder in der Richtlinie noch in den Erläuterungen oder der Handreichung vor. Ob die Monitoraufnahme eines Arbeitsplatzes im DigitalPakt 2.0 ähnlich eingeordnet wird wie eine Halterung für ein Display, regelt die kommende Richtlinie.

Bereiten Sie ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vor: Die Vereinbarung erlaubt den Ländern, es zu verlangen, und Nordrhein-Westfalen hat es im ersten DigitalPakt verlangt. Ein Medienentwicklungsplan war damals keine Fördervoraussetzung.

Der stärkste Hebel für IT-Möbel: die Schul- und Bildungspauschale

Für die Ausstattung von Schulen gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Geldquelle, die nicht auf den DigitalPakt wartet: die Schul- und Bildungspauschale nach § 17 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2026. Laut Gesetz können die Mittel unter anderem „für die Einrichtung und Ausstattung von Schulen“ eingesetzt werden. 2026 stehen landesweit 897.762.900 Euro zur Verfügung, die nach Schülerzahl und mit Mindestbeträgen je Schulträger verteilt werden. Für 2027 sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung rund 913 Millionen Euro vor, bei unverändertem Wortlaut des § 17.

Die Pauschale ist kein Förderprogramm mit Antrag. Die Bezirksregierung setzt den Betrag per Bescheid fest, während der Schulträger über den Einsatz in eigener Verantwortung entscheidet. Laut Landesregierung ist sie keine Zuwendung, und die Kommunen „müssen keine Nachweise erbringen“.

Nach dem Erlass zur Verwendung vom 22. Juni 2020 ist die Pauschale „nicht auf die Verwendung für die erstmalige Anschaffung … beschränkt“. Die Mittel dürfen als Eigenanteil für Förderprogramme eingesetzt werden, nicht verbrauchte Mittel dürfen für spätere oder größere Projekte angespart werden.

Damit lassen sich in Nordrhein-Westfalen auch IT-Arbeitsplätze mit fest integrierter Technik aus der Pauschale finanzieren, wenn der Schulträger es in seinem Haushalt so plant. Für einen neuen Computerraum oder einen Raum, der Klassenzimmer und Computerraum in einem ist, braucht er dafür keinen Förderantrag. Für ein größeres Vorhaben darf er nicht verbrauchte Mittel ansparen und die Arbeitsplätze dann in einem Zug beschaffen. Ob und wofür er die Pauschale einsetzt, entscheidet er selbst. Sie steht für alle Bau-, Sanierungs- und Ausstattungszwecke von Schulen und kommunalen Kitas zusammen zur Verfügung.

Auch die Träger der Berufskollegs, also Kreise und kreisfreie Städte, erhalten die Pauschale. Träger von Ersatzschulen erhalten sie nicht, bei ihnen wird die Schuleinrichtung über die Ersatzschulfinanzierung pauschal abgegolten.

Weitere Wege für IT-Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen

Neben der Pauschale kommen vier weitere Wege in Frage:

  • Förderbudget aus dem NRW-Plan: Jede Kommune hat aus dem Sondervermögen per Bescheid ein Förderbudget für 2025 bis 2036 erhalten. Die Kommune „strebt an“, die Hälfte davon in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur zu investieren. Als Sachinvestition gilt auch der Erwerb beweglicher Sachen, soweit er nicht als sächliche Verwaltungsausgabe erfasst wird, ab 50.000 Euro je Maßnahme und ohne Genehmigungsverfahren je Vorhaben. Eine größere Ausstattung mit IT-Arbeitsplätzen kann eine solche Maßnahme sein. Ob Ihre Kommune Mittel dafür einsetzt, entscheidet sie selbst, wobei sie nur Anschaffungen mit unmittelbarem zeitlichem, sachlichem und örtlichem Zusammenhang bündeln darf.
  • Startchancen-Programm, Säule I: Für die 923 Startchancen-Schulen in Nordrhein-Westfalen nennt die Landesrichtlinie ausdrücklich „Flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen“. SMESK-Räume lassen sich so einordnen: Klassenzimmer und Computerraum in einem. Gefördert werden zusätzliche Maßnahmen mit bis zu 70 Prozent, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Über die Förderung entscheidet die Bezirksregierung. Bewilligung und Durchführung laufen bis 31. Juli 2029. Den Eigenanteil von mindestens 30 Prozent können öffentliche Schulträger auch aus der Pauschale oder dem NRW-Plan aufbringen.
  • NRW.BANK.Kommunal: Für die Einrichtung und Ausstattung von Schulen verweist die NRW.BANK auf ihr zinsgünstiges Darlehen für Kommunen. Es ist ein Kredit, kein Zuschuss. Wer 2026 noch eine Zusage und Auszahlung möchte, reicht den Antrag laut NRW.BANK bis 4. Dezember 2026 vollständig und entscheidungsreif ein.
  • Regulärer Haushalt: Nach § 79 Schulgesetz NRW stellen die Schulträger eine „am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung“ bereit, und die Kosten zählen nach § 94 zu ihren Sachkosten. IT-Möbel können deshalb grundsätzlich aus dem regulären Haushalt finanziert werden.

In sechs Schritten zeigt der Förder-Check für Schulträger in Nordrhein-Westfalen, welche dieser Wege für Ihre Schule in Frage kommen. Zu jedem Weg erhalten Sie eine Begründung und einen Formulierungsvorschlag für Antrag oder Anmeldung.

Wenn ein Unterrichtsraum mehr können soll

Mit neuer Technik stellt sich fast immer auch die Frage, wie ein Raum künftig genutzt werden soll. Ein klassischer Computerraum steht in vielen Schulen einen Teil der Woche leer, während nebenan Klassenräume fehlen.

Schultische mit fest eingebautem Rechner und versenkbarem Monitor lösen das. Beim SMESK Lift fährt der Monitor per Gasdruckfeder aus der Tischplatte und verschwindet nach der Arbeit am Computer wieder im Tisch, beim Flip klappt er unter die Tischplatte. Den PC wählen Sie selbst, der Tisch nimmt ihn fest und zugriffssicher im Korpus oder an einer PC-Halterung auf, während die Kabel verdeckt im Tisch verlaufen. So wird aus dem Klassenzimmer in Sekunden ein Computerraum und wieder zurück.

SMESK Lift mit ausgefahrener Monitoraufnahme (VESA-Träger) über einer Tischplatte im Holzdekor

SMESK Lift: Die Monitoraufnahme fährt per Gasdruckfeder aus der Tischplatte, der Monitor wird an der VESA-Aufnahme befestigt.

Für den DigitalPakt 2.0 gilt: Die Vereinbarung nennt Möbel weder als förderfähig noch als ausgeschlossen. Gefördert wird die digitale Ausstattung, ausdrücklich auch deren Aufbau und Inbetriebnahme einschließlich Integration, Umsetzung und Installation (Wortlaut der Vereinbarung in der Fassung zur Unterzeichnung). Was das bundesweit für IT-Möbel bedeutet, erklärt unser Ratgeber Welche EDV-Raumausstattung ist förderfähig?

SMESK-Arbeitsplätze nehmen Monitor und PC auf, führen Strom und Daten und werden zusammen mit der Technik montiert und in Betrieb genommen. Ob diese Leistungen in Nordrhein-Westfalen als Installation der digitalen Ausstattung gefördert werden, entscheidet die Stelle, die das Land mit seiner Richtlinie dafür vorsieht. Lassen Sie den Arbeitsplatz dann komplett oder in Teilen prüfen: Monitor-Einbau, Verkabelung und Montage weisen wir im Angebot getrennt aus, damit Sie jede Position einzeln zuordnen können.

Für die Haushaltsplanung lohnt sich ein Blick auf die Nutzungsdauer. Die Technik eines Computerraums wird nach einigen Jahren erneuert, während der Tisch stehen bleibt: Nur PC und Monitor werden ausgetauscht, die Kabelführung liegt bereits im Tisch.

Unsere Erfahrung zeigt: IT-Tische mit Metallgestell, die wir vor rund 20 Jahren geliefert haben, sind heute noch ganz normal im Einsatz. Auch SMESK setzt auf einen pulverbeschichteten Stahlkorpus. Ein SMESK-Tisch kostet je nach Ausstattung oft nicht viel mehr als die Technik, die er aufnimmt. Über seine Nutzungsdauer gerechnet kostet er damit je Jahr oft nur einen Bruchteil der Technik. Die ganze Rechnung zeigt unser Ratgeber Was kostet ein EDV-Raum wirklich?

Wie ein solcher Raum im Alltag funktioniert, zeigt der Ratgeber Ein Raum, mehrfach genutzt. Die Tische finden Sie auf der Seite Tisch mit versenkbarem Monitor und PC, die übrige Ausstattung in der Übersicht Computerraum-Ausstattung.

Was Schulträger jetzt tun können

  1. Bedarf je Raum aufnehmen. Welche Räume sind vernetzt, welche Geräte stehen zum Austausch an, und welche Räume sollen künftig mehrfach genutzt werden? Eine Übersicht mit voraussichtlichen Kosten macht den Bedarf für Kämmerei und Gremien nachvollziehbar.
  2. Einsatzkonzept gemeinsam von Schule und Schulträger vorbereiten. Im ersten DigitalPakt war es für jede geförderte Schule Pflicht.
  3. Pauschale und NRW-Plan einplanen. Klären Sie mit der Kämmerei, welcher Anteil der Schul- und Bildungspauschale 2027 für die Ausstattung frei ist und ob Ihre Kommune Mittel aus dem NRW-Plan für Schulräume vorsieht.
  4. Verträge für DigitalPakt-Vorhaben erst nach der Landesregel schließen. Als Beginn einer Maßnahme gilt laut Vereinbarung (Fassung zur Unterzeichnung) der Abschluss eines Leistungs- und Lieferungsvertrags. Am sichersten unterschreiben Sie deshalb erst, wenn die Landesrichtlinie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn regelt (siehe Kasten oben). Für Anschaffungen aus der Pauschale oder dem Haushalt gilt das nicht.
  5. Positionen getrennt anfragen. Bitten Sie um getrennte Positionen für Geräte, Monitor-Einbau, Verkabelung, Montage und Tisch, damit sich jede Position später dem passenden Finanzierungsweg zuordnen lässt.

Wie wir unterstützen

Sie planen einen Computer- oder Fachraum? Wir unterstützen Sie bei der Raumaufteilung, der Ausstattungsliste und der Kostenschätzung. Salfer besteht seit 1949. Heute planen, liefern und montieren wir IT-Möbelsysteme für Schulen, Behörden und Unternehmen.

Für jeden Raum erhalten Sie eine gegliederte Positionsliste und ein Beiblatt zum Einsatzkonzept. Ob ein SMESK-Tisch zu Ihrem Unterricht passt, testen Sie am besten in Ihrer eigenen Schule: Die Teststellung ist kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Gibt es in NRW schon Geld aus dem DigitalPakt 2.0?

Noch nicht. Stand 19. Oktober 2026 hat Nordrhein-Westfalen keine Förderrichtlinie zum DigitalPakt 2.0 veröffentlicht. Das Schulministerium hat sie für 2026 angekündigt. Laut Bundesregierung können Schulträger Anträge stellen, sobald die Länder ihre Regelungen erlassen haben. Bis dahin beraten die Geschäftsstellen Gigabit.NRW bei den Bezirksregierungen.

Wie viel Geld erhält Nordrhein-Westfalen aus dem DigitalPakt 2.0?

Der Bund stellt dem Land für 2026 bis 2032 insgesamt 448.039.237,50 Euro bereit. Zusammen mit dem Landesanteil stehen laut Schulministerium rund 553 Millionen Euro für die digitale Ausstattung der Schulen im ganzen Land zur Verfügung. Wie hoch die Budgets der einzelnen Schulträger ausfallen, soll nach Ankündigung des Schulministeriums die noch nicht veröffentlichte Richtlinie festlegen.

Darf der Schulträger IT-Möbel aus der Schul- und Bildungspauschale bezahlen?

Nach § 17 GFG 2026 dürfen Gemeinden und Kreise die Pauschale auch „für die Einrichtung und Ausstattung von Schulen“ einsetzen. Einen Förderantrag brauchen sie dafür nicht. Damit lassen sich auch IT-Arbeitsplätze mit integrierter Technik finanzieren, wenn der Schulträger es in seinem Haushalt so plant. Ob und wofür, entscheidet er selbst. Die Pauschale steht für alle Bau-, Sanierungs- und Ausstattungszwecke von Schulen und kommunalen Kitas zusammen zur Verfügung. Träger von Ersatzschulen erhalten sie nicht.

Sind Möbel im DigitalPakt 2.0 in NRW förderfähig?

Das ist noch nicht geregelt. Die Vereinbarung nennt Möbel weder als förderfähig noch als ausgeschlossen und fördert die digitale Ausstattung einschließlich Aufbau und Installation (Fassung zur Unterzeichnung). Im ersten DigitalPakt nannte Nordrhein-Westfalen keine Möbel, förderte zu Displays und Tafeln aber die benötigten Montagehalterungen. Ob Monitoraufnahme, Verkabelung und Montage eines Arbeitsplatzes dazugehören, entscheidet die Stelle, die das Land benennt.

Dürfen wir schon vor der Richtlinie beschaffen?

Für Vorhaben aus dem DigitalPakt 2.0 schließen Sie Verträge am sichersten erst, wenn die Landesrichtlinie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn regelt (siehe Kasten oben). Was Sie aus der Schul- und Bildungspauschale oder dem Haushalt bezahlen, hängt davon nicht ab. Das Förderbudget aus dem NRW-Plan gilt für Maßnahmen ab 50.000 Euro, die seit Anfang 2025 begonnen wurden. Über den Einsatz entscheidet Ihre Kommune.

Gilt das auch für Berufskollegs und Ersatzschulen?

Träger der Berufskollegs sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie erhalten die Schul- und Bildungspauschale, zudem sind 45 Berufskollegs Startchancen-Schulen. Ersatzschulen bekommen die Pauschale nicht, bei ihnen wird die Schuleinrichtung über die Ersatzschulfinanzierung pauschal abgegolten. Im ersten DigitalPakt waren sie antragsberechtigt, für den DigitalPakt 2.0 regelt das die neue Richtlinie. Zinsgünstige Darlehen für gemeinnützige Träger bietet die NRW.BANK über NRW.BANK.Infrastruktur an.

Quellen

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Wir aktualisieren diese Seite, sobald Nordrhein-Westfalen seine Richtlinie veröffentlicht. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Förderberatung.