IT-Möbelsysteme

  11.09.2026

DigitalPakt 2.0 in Bayern: Vier-Säulen-Zuschuss ab 2027 und was Schulträger jetzt wissen müssen

DigitalPakt 2.0 in Bayern: Vier-Säulen-Zuschuss ab 2027

Ratgeber der C. Rudolf Salfer GmbH (SMESK), Fachbereich IT-Möbelsysteme. Stand 18. September 2026. Titelfoto: Computerraum der Ecole Privée Fieldgen, Luxemburg, Foto: Luc Engelmann.

Der DigitalPakt 2.0 ist gestartet: Die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern gilt seit dem 1. September 2026. Damit stellen sich für Schulen und Schulträger in Bayern drei Fragen: Was heißt das für unsere Schule? Können wir schon etwas beantragen? Und was lässt sich jetzt vorbereiten?

Die kurzen Antworten: Der bundesweite Rahmen steht, die Einzelheiten regeln die Länder. Ein bayerisches Antragsverfahren für die Bundesmittel gibt es noch nicht. Etwas anderes lässt sich dagegen planen: Ab dem 1. Januar 2027 zahlt der Freistaat den Schulaufwandsträgern einen gesetzlichen Vier-Säulen-Zuschuss je Schüler.

Schon jetzt lässt sich einiges vorbereiten, vor allem der Blick auf die eigene Schule: Wo fehlt Ausstattung, welche Technik muss ersetzt werden, und wie sollen die Räume künftig genutzt werden?

Was feststeht: zwei Geldquellen für Bayern

Ab dem 1. Januar 2027 zahlt der Freistaat den Vier-Säulen-Zuschuss. Er ist eine gesetzliche Leistung nach Art. 5 Abs. 3 BaySchFG und ersetzt nach Angaben des Kultusministeriums zwölf bisherige Einzelförderungen des Landes. Die Höhe ist im Gesetz als Pauschale je Schüler und Haushaltsjahr festgelegt und wird jährlich an den Verbraucherpreisindex für Bayern angepasst.

Hinzu kommt der Bund mit dem DigitalPakt 2.0. Bund und Länder stellen zusammen 5 Milliarden Euro bereit, jeweils 2,5 Milliarden Euro. Laut Bundesministerium regeln die Länder die Antrags- und Bewilligungsverfahren. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Januar 2026 ist vorgesehen. Das bayerische Finanzministerium kündigte im Dezember 2025 an, dass die Landesmittel um die Mittel aus dem DigitalPakt 2.0 ergänzt würden. Die Bundesmittel kommen also zusätzlich.

Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie mit der Pauschale, denn sie steht im Gesetz. Die Bundesmittel sind ein Zusatz, mit dem Sie noch nicht fest rechnen sollten. Den bundesweiten Stand führen wir auf der Seite zum DigitalPakt.

Was noch offen ist

  • Ein bayerisches Verfahren für die Bundesmittel aus dem DigitalPakt 2.0 ist uns nicht bekannt. Die Ministeriumsseite zum DigitalPakt Schule behandelte am 18. September 2026 nur die Richtlinie dBIR aus dem ersten DigitalPakt.
  • Ob die Bundesmittel über eine eigene Richtlinie oder zusammen mit der Pauschale ausgereicht werden, hat Bayern noch nicht veröffentlicht.
  • Die Pauschale ist ein Budget des Trägers: Er entscheidet innerhalb der Zweckbindung selbst, was er beschafft, und begründet es gegenüber der Rechnungsprüfung.

So funktioniert der Vier-Säulen-Zuschuss

Ab 2027 ist der Zuschuss eine gesetzliche Leistung nach Art. 5 Abs. 3 BaySchFG.

  • Säule 1 bis 3: Gebäude-Digitalinfrastruktur, mobile Endgeräte, digitale Bildungsmedien und KI
  • Säule 4: der bestehende Zuschuss für technische Wartung und Pflege
  • Zweckbindung: schulische digitale Infrastruktur, ohne Katalog einzelner Gegenstände
  • Anpassung: jährlich zum 1. Januar nach dem Verbraucherpreisindex für Bayern

Die Pauschalen je Schulart

Die Beträge in Euro je Schüler und Jahr richten sich nach Art. 5 Abs. 3 Satz 2 BaySchFG, GVBl. Nr. 9/2026. Hier sind vier von 13 Schularten aufgeführt.

SchulartGebäudeMobile EndgeräteMedien und KI
Grundschule45,4059,404,68
Mittelschule69,8846,5411,06
Realschule, Gymnasium, Schule besonderer Art42,8439,5511,44
Berufsschule89,9461,109,48

Berufliche Förderschulen liegen bei 161,17 / 83,14 / 10,84 Euro. Bei Förderzentren liegt der Gebäude-Betrag bei 94,16 Euro. Private Träger erhalten den Zuschuss über Art. 30 BaySchFG.

Wichtig für berufliche Schulen: Schüler in Teilzeitbeschulung zählen an Berufsschulen mit dem Faktor 0,4, an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit 0,55 und an sonstigen beruflichen Schulen mit 0,5 (Art. 5 Abs. 3 Satz 3 BaySchFG). Wer dort mit der vollen Schülerzahl rechnet, setzt das Budget zu hoch an.

Beispiel: ein Landkreis mit drei Realschulen

Der Landkreis ist Träger von drei Realschulen mit insgesamt 1.500 Schülern.

SäuleEuro je SchülerSumme je Jahr
Gebäude42,8464.260 Euro
Mobile Endgeräte39,5559.325 Euro
Medien und KI11,4417.160 Euro
Summe Säulen 1 bis 3 (ohne Wartung und Pflege)93,83140.745 Euro

Das ist ein Jahresbudget und kein einmaliger Betrag. Das Gesetz regelt nicht, ob nicht verbrauchte Zuweisungen in das nächste Jahr übertragen werden dürfen. Klären Sie das mit Ihrer Kämmerei, bevor Sie eine Raumausstattung über mehrere Jahre finanzieren.

Wenn ein Unterrichtsraum mehr können soll

Mit neuer Technik stellt sich fast immer auch die Frage, wie ein Raum künftig genutzt werden soll. Für manche Stunden braucht es feste Rechnerarbeitsplätze. Für andere sind freie Tischflächen, Platz für Hefte und Bücher sowie ein ungehinderter Blick durch den Raum erforderlich. Dauerhaft aufgestellte Monitore erschweren es, einen Computerraum auch für andere Unterrichtsformen zu nutzen. In vielen Schulen steht er deshalb einen Teil der Woche leer, während nebenan Klassenräume fehlen.

Wer einen Computerraum erneuert, kann dessen Nutzung neu denken: Bleibt der Raum ausschließlich für die Arbeit am PC reserviert, oder soll er zusätzlich normalen Unterricht aufnehmen? Die Antwort bestimmt, welche Tische in den Raum kommen.

Eine Möglichkeit bieten Schultische mit fest eingebautem Rechner und versenkbarem Monitor. Bei der Arbeit am Computer steht der Bildschirm bereit. Danach lässt er sich im Tisch versenken, sodass die Arbeitsfläche für andere Unterrichtsphasen frei ist. Der Rechner sitzt geschützt im Tischkorpus, und die Kabel bleiben im Tisch. So lassen sich feste PC-Arbeitsplätze mit einer flexiblen Nutzung des Raums verbinden.

Computerraum der Ecole Privée Fieldgen mit Tischreihen, ausgefahrenen Monitoren, Tafel und Display

Neu ausgestatteter Computerraum der Ecole Privée Fieldgen in Luxemburg: Tische mit versenkbaren Monitoren, der Rechner sitzt im Korpus. Foto: Luc Engelmann

Wie ein solcher Raum im Schulalltag funktioniert, zeigt unser Ratgeber Ein Raum, mehrfach genutzt. Die Tische selbst finden Sie auf der Seite Tisch mit versenkbarem Monitor und PC. Was sonst in einen Computerraum gehört, von der Verkabelung bis zum Lehrerplatz, zeigt unsere Übersicht Computerraum-Ausstattung.

Was das für die Finanzierung bedeutet

Die Pauschale ist zweckgebunden für Investitionen in die schulische digitale Infrastruktur und innerhalb dieser Zweckbindung flexibel. Das Gesetz enthält weder einen Katalog einzelner Gegenstände noch einen Einzelantrag. Über die Verwendung entscheidet der Schulaufwandsträger selbst. Ein Tisch, der Bildschirm und Rechner fest aufnimmt und verkabelt, lässt sich als Teil der digitalen Infrastruktur des Raums begründen. Diese Begründung liefern wir mit: als gegliederte Positionsliste und als Beiblatt zum Einsatzkonzept.

Für die Bundesmittel gilt: Der Bund fördert neben den Geräten auch deren Aufbau und Inbetriebnahme, einschließlich Installation. Ein Tischsystem mit eingebauter Technik lässt sich deshalb komplett oder in Teilen zur Prüfung stellen. Für Schulen im Startchancen-Programm kommt ein dritter, eigenständiger Weg hinzu: Säule I nennt flexibles Mobiliar für multifunktionale Raumnutzung ausdrücklich als förderfähig, in Bayern mit bis zu 70 Prozent, für besonders finanzschwache kommunale Träger bis zu 90 Prozent, Anträge bis 31. Juli 2029 bei der Bezirksregierung. Wie Sie die Anfrage an die Förderstelle formulieren, steht im Beitrag Welche EDV-Raumausstattung ist förderfähig?.

Unser Rat: Stellen Sie die Positionen für jeden Raum getrennt auf: Infrastruktur, Geräte sowie Möbel mit Montage. Bei unseren Tischen sind Verkabelung, Aufbau und Montage sowie der Einbau der Monitore immer eigene Positionen, auf Wunsch auch Hebemechanik und Gestell. So kann die Kämmerei jeden Block einer passenden Quelle zuordnen, etwa der Pauschale, dem Bauunterhalt oder Eigenmitteln. Zudem kann die Förderstelle Teile anerkennen, auch wenn sie den ganzen Tisch nicht anerkennt.

Was Sie im vierten Quartal 2026 vorbereiten

  1. Haushalt 2027 hochrechnen. Die Pauschale steht im Gesetz und lässt sich für jede Schule anhand der Schülerzahl beziffern.
  2. Bedarf je Raum aufnehmen. Eine Übersicht der benötigten Ausstattung mit den voraussichtlichen Kosten macht Ihren Finanzbedarf für Kämmerei und Gremien nachvollziehbar.
  3. Einsatzkonzept aktualisieren. Es ordnet Geräte, Räume und Arbeitsplätze ein und begründet jede Beschaffung.

Wer kümmert sich um was? Die Schule beschreibt den Bedarf und das pädagogische Konzept. Der Schulaufwandsträger stellt die Mittel in den Haushalt ein, beschafft und rechnet ab. Für die Vorbereitung reichen drei Unterlagen: das Medien- oder Einsatzkonzept der Schule, die Positionsliste je Raum mit Kostenschätzung und ein Zeitplan bis zur Ausschreibung. Eine konkrete Anschaffung klären Sie vor der Ausschreibung mit der Kämmerei und der bewirtschaftenden Stelle.

Was Sie vermeiden sollten

  • Auf eine Landesrichtlinie warten und ohne die Pauschale planen
  • Vor der Ausschreibung nicht bei der bewirtschaftenden Stelle nachfragen
  • Einen festen Zahlungstermin in den Haushalt 2027 einplanen
  • Die Richtlinie SchulMobE für Raumthemen ansteuern, obwohl sie nur Endgeräte deckt

Wie wir unterstützen

Sie planen einen Computer- oder Fachraum? Wir unterstützen Sie bei der Raumaufteilung, der Ausstattungsliste und der Kostenschätzung. Salfer besteht seit 1949. Heute planen, liefern und montieren wir IT-Möbelsysteme für Schulen, Behörden und Unternehmen. Die Positionsliste je Raum erhalten Sie von uns als Grundlage für Ihre Kämmerei. Einen Einblick bieten unsere Tischsysteme mit eingebauter PC-Technik.

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Häufige Fragen

Gibt es in Bayern eine Förderrichtlinie zum DigitalPakt 2.0?

Die Ministeriumsseite zum DigitalPakt Schule behandelte am 18. September 2026 weiterhin nur die Richtlinie dBIR aus dem ersten DigitalPakt. Den DigitalPakt 2.0 erwähnt sie nicht. Planbar ist der Vier-Säulen-Zuschuss ab 2027.

Muss ich den Vier-Säulen-Zuschuss beantragen?

Das Gesetz enthält kein Antragserfordernis. Planen Sie mit der Höhe, aber noch nicht mit einem Zahlungstermin.

Wofür darf ich die Pauschale verwenden?

Sie ist für Investitionen in die schulische digitale Infrastruktur zweckgebunden und innerhalb dieser Zweckbindung flexibel. Einen Gegenstandskatalog enthält das Gesetz nicht.

Zählen Beschaffungen aus 2026 noch mit?

Nach der Meldung des Bundesministeriums vom 1. September 2026 können Vorhaben ab dem 1. Januar 2026 einbezogen werden. Das ist eine Möglichkeit, keine Zusage: Ob und wie dies erfolgt, regelt das Landesverfahren, das für Bayern noch nicht veröffentlicht ist. Halten Sie Auftrag, Lieferung und Rechnung fest.

Kann ich Tische über SchulMobE finanzieren?

Nein. Die Richtlinie SchulMobE (BayMBl. 2026 Nr. 8) fördert mobile Endgeräte, Zubehör, Garantieverlängerungen, Versicherungen und betriebsnotwendige Software. Für Raumthemen ist sie nicht der richtige Weg.

Quellen

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